Zum Hauptinhalt springen

Kfz-Sachverständiger Nürnberg | Pietro Buccheri

Unabhängiger Kfz-Gutachter

Schadengutachten nach Unfall in Nürnberg

Unverschuldet in einen Unfall geraten? Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger dokumentieren wir den Schaden an Ihrem Fahrzeug vollständig und nachvollziehbar — Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall. Damit haben Sie gegenüber der Versicherung eine belastbare Grundlage.

  • Termin in der Regel innerhalb von 24 Stunden
  • Begutachtung vor Ort in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach
  • Sie wählen den Sachverständigen — nicht die Versicherung
  • Kostenlose Ersteinschätzung am Telefon
Kfz-Sachverständiger notiert einen Unfallschaden am Heck eines schwarzen Autos
Kfz-Sachverständiger notiert einen Unfallschaden am Heck eines schwarzen Autos

Die Frage, die alle zuerst stellen

Was kostet ein Schadengutachten?

Das Honorar für ein Schadengutachten richtet sich in der Branche üblicherweise nach der Schadenhöhe, nicht nach dem Zeitaufwand; hinzu kommen Nebenkosten wie Fahrt- und Fotokosten.

Wer die Rechnung am Ende trägt, hängt von der Haftungslage ab. Das klären wir im ersten Telefonat, bevor Sie uns beauftragen.

Unverschuldeter Unfall

Trägt die Gegenseite die Schuld, werden die Kosten des Schadengutachtens in der Regel von deren Haftpflichtversicherung übernommen. Für Sie entstehen dann üblicherweise keine Auslagen.

Teilschuld oder Kaskoschaden

Bei geteilter Haftung werden die Kosten meist anteilig getragen. Bei einem Kaskoschaden beauftragt häufig Ihre eigene Versicherung. Wir klären die Konstellation mit Ihnen, bevor etwas beauftragt wird.

Bagatellschaden

Bei sehr kleinen Schäden — als Richtwert unter etwa 750 Euro — erstatten Versicherer oft nur einen Kostenvoranschlag. Das sagen wir Ihnen offen, statt ein Gutachten zu verkaufen, das niemand bezahlt.

Wer zahlt in Ihrem Fall? Das klären wir im ersten Telefonat.

So läuft es ab

In vier Schritten zum Schadengutachten

1. Anruf oder Formular

Sie melden sich, wir nehmen die Eckdaten auf: Unfallhergang, Fahrzeug, Haftungslage. Die Ersteinschätzung kostet Sie nichts.

2. Termin vor Ort

Wir begutachten Ihr Fahrzeug dort, wo es steht — bei Ihnen, in der Werkstatt oder am Unfallort. In der Regel innerhalb von 24 Stunden. Gerne können Sie auch bei uns vorbeikommen.

3. Gutachten

Vollständige Foto- und Schadendokumentation, Kalkulation der Reparaturkosten, Bewertung von Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert.

4. Weitergabe

Sie erhalten das Gutachten digital und auf Wunsch als Ausdruck. Auf Ihren Wunsch geht es direkt an Versicherung, Rechtsanwalt und Werkstatt.

Kein Bauchgefühl, sondern Zahlen

Was in Ihrem Schadengutachten steht

Ein Schadengutachten — oft auch Unfallgutachten, Kfz-Gutachten oder Schadensgutachten genannt — ist das schriftliche Gutachten eines Kfz-Sachverständigen über einen Fahrzeugschaden. Es hält den Zustand Ihres Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt fest und beziffert jede Position, die für Ihre Ansprüche zählt:

  • Reparaturkosten — kalkuliert auf Basis der Herstellervorgaben, inklusive verdeckter Schäden, die bei einer reinen Sichtprüfung untergehen.
  • Merkantile Wertminderung — der Betrag, den Ihr Fahrzeug allein dadurch verliert, dass es ein Unfallfahrzeug ist. Auch nach fachgerechter Reparatur.
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert — die Grundlage für die Entscheidung zwischen Reparatur und Ersatzbeschaffung.
  • Nutzungsausfall und Mietwagenklasse — Einstufung Ihres Fahrzeugs und die voraussichtliche Ausfalldauer.
  • Reparaturdauer — nachvollziehbar geschätzt, damit die Ausfallzeit belegt ist.
  • Fotodokumentation — der Zustand am Begutachtungstag, festgehalten in einer Form, die auch später noch als Beleg trägt.

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, weisen wir zusätzlich aus, ob eine Reparatur im Rahmen der sogenannten 130-Prozent-Regel in Betracht kommt. Die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls gehört in die Hand eines Rechtsanwalts — wir liefern die technischen Zahlen, auf die er sich stützt.

Ein Wort zur Abgrenzung: Prüforganisationen wie DEKRA, TÜV oder GTÜ erstellen ebenfalls Schadengutachten. Der Unterschied liegt nicht in der Technik, sondern im Auftragsverhältnis. Ein freier Sachverständiger wird allein von Ihnen beauftragt. Prüforganisationen arbeiten daneben auch im Auftrag von Versicherern. Fachlich korrekt arbeiten beide — aber nur bei einem steht von vornherein fest, in wessen Interesse das Gutachten entsteht.

Für Motorräder und Nutzfahrzeuge gelten eigene Maßstäbe. Dafür gibt es das Motorradgutachten und das Nutzfahrzeug-Gutachten.

Dienstleistungsübersicht - Kfz-Sachverständiger Pietro Buccheri. Das Bild visualisiert die Dienstleistung Schadengutachten. Zu sehen ist die linke Heckseite eines dunkelgrünen Kfz' mit Markierungen für die Beweissicherung.

Wir sind für Sie da

Schaden melden — wir melden uns zurück

Rufen Sie an, bevor Sie das Fahrzeug reparieren oder verschrotten lassen. Ist der Schaden erst beseitigt, lässt er sich nicht mehr beweisen.

Das Kfz-Sachverständigenbüro Pietro Buccheri hat seinen Sitz in Fürth und begutachtet Unfallfahrzeuge in Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und der gesamten Metropolregion Nürnberg, auf Anfrage auch in ganz Bayern.

Kfz-Sachverständiger Pietro Buccheri

Oststraße 110,
90763 Fürth

E-Mail: info@schadensgutachter-nuernberg.de
Tel.: 0176 80 38 76 74

5,0 von 5 Sternen · 59 Bewertungen auf Google

Einzelne Bewertungen zeigen wir über den Dienst Trustindex an. Dabei werden Daten wie Ihre IP-Adresse an Trustindex und, für die Darstellung von Emojis, an WordPress.org übertragen. Mit „Bewertungen anzeigen“ willigen Sie in die Kategorie Marketing ein; widerrufen können Sie jederzeit über die Cookie-Einstellungen. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Wir beantworten Ihre Fragen

Häufige Fragen zum Schadengutachten

Ein Schadengutachten ist ein schriftliches Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen, das einen Unfallschaden an einem Fahrzeug vollständig dokumentiert und bewertet. Es beziffert Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Nutzungsausfall und Reparaturdauer. Umgangssprachlich heißt es auch Unfallgutachten oder Kfz-Gutachten; gegenüber der Versicherung dient es als Grundlage für die Regulierung Ihrer Ansprüche.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für ein Schadengutachten in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen. Voraussetzung ist, dass die Haftung dem Grunde nach geklärt ist und kein reiner Bagatellschaden vorliegt. Wir prüfen Ihre Konstellation im Erstgespräch und sagen Ihnen, womit Sie rechnen können, bevor Sie uns beauftragen.
Ja, als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen grundsätzlich selbst aus. Sie sind nicht verpflichtet, einen Gutachter zu beauftragen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt. Ein von Ihnen beauftragter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger arbeitet in Ihrem Auftrag und ist keinem Versicherer gegenüber weisungsgebunden.
Einen Besichtigungstermin vergeben wir in der Regel innerhalb von 24 Stunden, in dringenden Fällen auch am selben Tag. Das fertige Gutachten liegt Ihnen üblicherweise innerhalb von zwei bis drei Werktagen nach der Begutachtung digital vor. Auf Wunsch senden wir es direkt an Versicherung, Rechtsanwalt und Werkstatt.
Ein Kostenvoranschlag beziffert nur, was die Reparatur in einer bestimmten Werkstatt kosten würde. Ein Schadengutachten dokumentiert darüber hinaus den gesamten Schaden mit Fotos, weist Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie Nutzungsausfall und Reparaturdauer aus und ist als Beweismittel verwendbar. Bei Bagatellschäden erstatten Versicherer häufig nur den Kostenvoranschlag.
Fachlich arbeiten beide nach denselben Regeln. Der Unterschied liegt im Auftragsverhältnis: Ein freier Kfz-Sachverständiger wird allein von Ihnen beauftragt und ist niemandem sonst verpflichtet. Prüforganisationen wie DEKRA, TÜV oder GTÜ erstellen ebenfalls Gutachten für Privatkunden, arbeiten daneben aber auch im Auftrag von Versicherern. Wenn Ihnen wichtig ist, dass am Gutachten niemand sonst ein Interesse hat, ist der freie Sachverständige der klarere Weg.
Die merkantile Wertminderung ist der Betrag, um den Ihr Fahrzeug allein deshalb weniger wert ist, weil es einen Unfallschaden hatte — auch nach vollständiger und fachgerechter Reparatur. Käufer zahlen für ein Unfallfahrzeug weniger. Diese Wertdifferenz weisen wir im Gutachten gesondert aus, damit sie bei der Regulierung nicht untergeht.
Die 130-Prozent-Regel erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, ein Fahrzeug auch dann reparieren zu lassen, wenn die Reparatur teurer ist als ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug — solange Reparaturkosten und Wertminderung zusammen höchstens 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen. Dazu gehört in der Regel, dass fachgerecht und vollständig nach Gutachten repariert und das Fahrzeug anschließend weiter genutzt wird. Ob das in Ihrem Fall trägt, ist eine rechtliche Frage — wir liefern mit dem Gutachten die technische Grundlage dafür.
Nein. Lassen Sie das Fahrzeug im beschädigten Zustand, bis es begutachtet ist. Eine vorherige Reparatur verdeckt den Schadenumfang, erschwert die Kalkulation und kann die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gefährden. Gleiches gilt für die Verschrottung: Ist das Fahrzeug weg, lässt sich der Schaden nicht mehr belegen.
Bringen Sie, soweit vorhanden, den Fahrzeugschein und die Daten des Unfallgegners mit. Hilfreich sind außerdem Fotos vom Unfallort, das polizeiliche Aktenzeichen oder der Unfallbericht, Versicherung und Schadennummer der Gegenseite sowie Nachweise über frühere Reparaturen oder Sonderausstattung. Fehlt etwas, ist das kein Hindernis — wir reichen es nach.
Versicherer lassen Gutachten häufig durch Prüfdienstleister nachrechnen und kürzen dann einzelne Positionen, etwa Stundensätze oder die Wertminderung. Auf Wunsch nehmen wir zu solchen Kürzungen technisch Stellung und begründen die beanstandeten Positionen. Ob und wie Sie die Kürzung anfechten, klären Sie am besten mit Ihrem Rechtsanwalt.
Meistens ja, nur die Kostenfrage sieht anders aus. Bei geteilter Haftung werden die Gutachterkosten in der Regel entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt. Bei einem Kaskoschaden beauftragt häufig Ihre eigene Versicherung einen Sachverständigen; ein eigenes Gutachten kann sich dennoch lohnen, wenn Sie dessen Einschätzung überprüfen lassen möchten. Was in Ihrer Konstellation sinnvoll ist, sagen wir Ihnen im Erstgespräch — auch dann, wenn die Antwort lautet, dass sich der Aufwand nicht lohnt.